Mietbedingungen

Bei Miete aller Fahrzeuge durch Clarent (darunter der Vermieter) gelten die Mietbedingungen der Datenschutzerklärung (nachfolgend mitgeteilt )und das vom Kunden unterschriebene Vertragsschreiben (nachfolgend des Kunden) zum Zeitpunkt der Anmietung , welcher erklärt alles gelesen zu haben und sich dessen voll bewußt ist.

Art. 1 Zugangsvoraussetzungen zur Mietung

Sowohl der Kunde als auch jeder Fahrer der berechtigt ist das gemietete Fahrzeug zu fahren, wie im Vertrag angegeben, sie verpflichten sich alle Informationen bereitzustellen, welche vom Vermieter angefordert werden, indem sie keine falschen Angaben machen. Der Kunde und die im Mietvertrag angeführten Fahrer müssen in Besitz eines geeigneten Führerscheins sein um das gemietete Fahrzeug zu fahren, ausgestellt mindestens vor 12 Monaten. Fahrer zwischen 21 und 25 Jahren und über 75 Jahren ist der Zugang zum Mietwagen gegen eines Tageszuschlages gestattet.

Art. 2 Versicherungsschutz R.C.A.

Der Vermieter garantiert , dass alle Fahrzeuge der Firma Clarent im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften versichert sind. Die Police deckt keine Schäden ab, die der Fahrer im Rahmen seiner zivilrechtlichen Haftung für Schäden an transportierten Tieren erleidet, genauso wenig wie Schäden die durch Nichtbeachtung von Verkehrsbehinderungs-oder Gefahrenzeichen entstehen. Darüber hinaus deckt sie die zivilrechtliche Haftung des Fahrers für Schäden ab, die durch beförderte Dritte verursacht werden, sofern es sich nicht um Familienangehörige des Kunden oder des Fahrers handelt: wie in der Versicherungspolice angegeben mit deren Klausel sich der Kunde einverstanden erklärt, und sich somit verpflichtet diese zu respektieren. In Schadensfall hat der Kunde den Vermieter unverzüglich zu informieren und das C.A.I. Formular vollständig auszufüllen (feundschaftliche Unfallaufklärung) welches sie im Fahrzeug finden, korrekte Angaben der Namen und Adressen der Parteien und etwaiiger Zeugen, Bereitstellung von nützlichen Informationen für den Vermieter durch schnellstmögliche Zusendung der Unterlagen, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, und mit Befolgung der Anweisungen des Vermieters bezüglich der Verwahrung der Panne des Mietfahrzeuges. Der Vermieter behält sich das Recht vor,Ansprüche gegen den Kunden geltend zu machen, falls das oben genannte nicht eingehalten wird.

Art. 3 Treibstoff

Der Kunde ist verpflichtet das Fahrzeug mit der gleichen Kraftstoffmenge zu übergeben, die zu Beginn der Anmietung vorhanden ist. Sollte der Kunde das Fahrzeug mit einem anderen, als ursprünglichen Kraftstoff zurückgeben, ist der Vermieter berechtigt die Kosten für denService und die fehlenden Liter je nach Kategorie des gemieteten Fahrzeugs anzurechnen.

Art. 4 Zahlungsmethoden für Reservierungen

Die Bezahlung der Miete wird während der Vertragsphase zwischen Vermieter und Kunde vereinbart und wird mit den gängigen Kreditkarten oder Geldautomatenkarte oder Barzahlung durchgeführt. Im Falle einer online-Buchung muß der Kunde eine Kreditkarte als Garantie angeben. Im Fall einer Stornierung ist Clarent berechtigt einen Betrag als Entschädigungsstrafe auf folgende Weise zu zahlen:

  1. 30% des Gesamtbetrages der gebuchten Miete im Falle einer Stornierung 15 Tage vor dem Rücktritt;
  2. 50% wenn die Stornierung 7 Tage vor dem Rücktritt erfolgt. Bei einer Stornierung ab 6 Tagen vor der Abholung behält sich Clarent das Recht vor, den gesamten Betrag in Rechung zu stellen. Der Kunde ermächtigt den Vermieter ausdrücklich diesen Betrag von der im Buchungsvorgang angegebenen Kreditkarte zu überweisen. Die auf der Webseite des Vermieters (www.clarent.it) gebuchte Reservierung mit der Nutzung des Sonderpreises, muß sofort der volle Betrag bezahlt werden. Dieser Betrag ist nicht zurückzahlbar im Falle einer Stornierung. Eine Alternative ist die in Anspruchnahme des Vor-Ort-Bezahlungsverfahren bei Vertragsabschluß möglich. Der Kunde verpflichtet sich dem Vermieter als Garantie eine Kreditkarte vorzulegen, letzterer führt die damit verbundene Vorautorisierung als Sicherheitsleistung durch, wie vereinbart. Mit der Angabe1 der Kreditkartendaten ermächtigt der Kunde den Vermieter, die danach und in der Folge fälligen Gebühren in Folge der Anmietung und Kollision, bei der Rückgabe festgestellten Schäden, zu den selbstbehaltenen und entwaiigen Ausgaben aus denen sie am Ende der Miete hervorgehen können, sowie irgend welche Kratzer die Nachts nicht sichbar sind, praktische Verwaltungskosten im Schadensfall, Strafgelder, Auobahngebühren usw. anzurechnen. Dem Vermieter steht es frei eine andere Kaution als die der Kreditenkarte als wesentliche vertragliche Garantie zu verlangen, welche am Ende der Miete zurückgegeben wird. Reduziert auf den Betrag den der Kunde schuldet.

Art. 5 Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs

Der Kunde erkennt an, daß er keine dinglichen Rechte an dem Fahrzeug hat und verpflichtet sich das Fahrzeug samt Zubehör zu fahren und zu verrechnen unter gewissenhafter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen eben so gut wie:

  1. nicht das Auto zu untermieten oder vermieten;
  2. das Führen des Fahrzeugs nicht an andere Personen als die im Vertrag stehenden berechtigten anzuvertrauen;
  3. Ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters keine Reparaturarbeiten am Mietfahrzeug vorzunehmen;
  4. Den Vermieter unverzüglich über Pannen oder Anomalien des Fahrzeuges zu informieren, Unterbrechung der Zirkulation dessen, und beobachten sie die Anweisung des Vermieters bezüglich des Austauschs oder der Rückgabe des Autos;
  5. Betanken sie das Auto mit dem richtigen Kraftstoff, auch die gewissenhafte Instandhaltung, Flüssigkeitsstand prüfen und gegebenfalls durchführen, auch die passenden Aufladungen. Da es sich hierbei um eine Beleidigung seitens des Kunden handelt, werden anfällige Schäden am Fahrzeug vollumfänglich dem Kunden in Rechnung gestellt, es führt zum vollständigen Verfall des unterzeichneten Schutzes oder des ursprünglichen Schadens in der Vertragsphase;
  6. Fahren sie jedoch nicht mit dem Fahrzeug, wenn die Reifen nicht den vorgeschriebenen Druck haben, und lassen sie die Wartungsbedingungen überprüfen, mit der Benützung dessen übernehmen sie im Fall der Nichteinhaltung der Verpflichtung die Verantwortung;
  7. Fahren sie das Auto nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder berauschenden Drogen oder anderen Substanzen, die geeignet sind das Verständnis und die Reaktionsfähigkeit zu beeinträchtigen: bewachen sie das Auto sorgfälltig, indem sie alle vorhandenen Sicherheitseinrichtungen aktivieren, vermeiden sie es Geräte und Gegenstände von Wert im Fahrzeug zu hinterlassen, und im allgemeinen alles notwendige zu tun, um die bestmöglichste Sicherheit des Eigentums des Vermieters zu gewährleisten;
  8. Das Fahrzeug nicht für den transport von Schmuggelware , explosives, verschmutzendes Material oder für irgend einen anderen Tranport mit Verletzung von Gesetzen zu verwenden;
  9. Das Fahrzeug nicht für illegale Wettbewerbe jeglicher Art zu verwenden, sowie Fahrstunden zu beginnen oder zu üben;
  10. Das Fahrzeug nicht auf schlechten oder ungeeigneten Strassen einzusetzen, welche ungeeignet für seine technischen Eigenschaften sind;
  11. Verwenden sie das Fahzeug jedoch nicht um andere Fahrzeuge zu schieben oder abzuschleppen oder mit einen Anhänger;
  12. Das Fahrzeug nicht für den entgeldlichen Transport von Personen oder Dingen nutzen;
  13. Lassen sie die Passagiere nicht im Fahrzeug rauchen;
  14. Sie sollten das Auto nicht unter Verletzung von Gesetzen und Vorschriten randerweitig verwenden, welche nicht ausdrücklich im Artikel erwähnt sind;
  15. Den Vermieter verzüglich über alle Eventualitäten zu informieren die Ihm von einer Behörde und in Bezug auf das Fahrzeug während des Zeitraums, indem sie es gemietet haben, mitgeteilt wurden. Im Falle eines Verstoßes gegen die oben angeführeten Regeln hält sich der Vermieter das Recht vor den Vertrag sofort zu kündigen, mit der Rücknahme des Fahrzeugs anjedem Ort und zu jeder Zeit. In diesem Fall muß der Kunde dennoch das vereinbarte Entgeld für die ganze Mietdauer als Strafgeld für den Vermieter entstandenen Schaden bezahlen, sowie auch die Entschädigung eines höheren Schadens für den Vermieter, sofort. Im Falle einer außerordentlichen Reinigung, behält sich der Mieter das Recht vor, den entsprechenden Betrag den Kunden in Rechnung zu stellen.

Art. 6 Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs

Der Vermieter liefert das Fahrzeug komplett mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Zubehör und allen für den Verkehr erforderlichen Unterlagen. Der Kunde erkennt an, daß sich das Fahrzeug mit seiner Ausstattung und Zubehör in einem technisch einwandfreien Zustand befindet und es befindet sich in einen Allgemeinzustand, welcher den zuvor geprüften Gebrauch entspricht, spätestens wenn sich der Kunde zur Rückgabe des Fahrzeugs verpflichtet, mit sämtlichen Zubehör und Unterlagen, frei von Sachen oder Vermögenswerten, zu deren Rückgabe er nicht verpflichtet ist, in Übereinstimmung mit den im Mietvertrag angegebenen Zeiten und Orten, vor allem aber unter den gleichen Bedingungen, unter denen es geliefert wurde. Abgesehen vom Kilometerstand ist es ein normaler Verschleiß. Bei der Rückgabe ist der Kunde verpflichtet, gemeinsam mit dem Vermieter den Zustand des Fahrzeuges zu prüfen um festzustellen ob eventuelle Unregelmäßigkeiten vor Handen sind, im Vergleich zu dem, was oben im Mietvertrag angegeben ist; Der Inhalt des Letzten ist ein Beweis zwischen den Parteien. Im Fall des scheiterns der gemeinsamen Kontrolle ermächtigt der Kunde den Vermieter ausdrücklich schon jetzt, alle entstandenen Schäden in Rechnung zu stellen, auch nach Lieferung im Fall der nicht Rückgabe des Fahrzeuges zu dem im Mietvertrag angegebenen Zeiten und Orten oder mit maximal 59 Minuten über das festgestellte Limit hinaus muß der Kunde einen Schadenersatz in Höhe des vereinbarten Tarifs bezahlen, bis zu dem Zeitpunkt an dem der Vermieter das Fahrzeug wieder in Besitz nimmt; Der Vermieter kann das physische Fahrzeug auf jede Weise zurückverlangen, auch gegen den Willen des Kunden, der Ihm die hierfür entstehenden Aufwendungen ersetzen muß. Wenn der Kunde es wünscht kann er die Lieferfrist verlängern indem er eine Anfrage an der Vermietstation macht oder telefonisch, aber mindestens 24 Stunden voraus mit Zustimmung des Vermieters. Die Miete ist abgeschlossen, wenn der Vermieter das Auto übernimmt. An manchen Orten und mit vorheriger Genehmigung des Vermieters, hat der Kunde das Recht an Feiertagen und während der Schließzeiten der Autovermietung, in der Nähe des Geländes des Vermieters durch einstecken der Schlüssel in einen sicheren Ort abzustellen. Es versteht sich, das der Kunde auch in diesem Fall für Schäden haftet, die durch die Autovermietung selbst erlitten und/oder verursacht wurden. Bis zum Zeitpunkt der Übernahme des Autos, wo der Zustand des Fahrzeugs durch den Vermieter geprüft wird.

Art.7 Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde ist für das Mietfahrzeug verantwortlich und verpflichtet sich dieses nicht gegen die Gesetze oder staatlichen Vorschriften zu verwenden. Er verpflichtet sich außerdem denVermieter von jeglicher zivil-oder strafrechlichen Haftung freizustellen, die sich aus der missbräuchlichen Nutzung des gemieteten Fahrzeugs ergibt, der Kunde ist verpflichtet die im Mietvertrag angegebenen Vorrechte zu bezahlen, mit Ausnahme, falls der Kunde ein Gold-oder Platinum packet abonniert. In jeden Fall sind sie, bei grober Fahrlässigkeit des Kunden, bei Verstoß gegen der Strassenverkehrsordung oder anderen Gesetzen und Bestimmungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Es sind auch darüber hinaus ausgenommen die vom Kunden verursachten Schäden am Fahrzeug oder Vernachlässigung, wie der Innenraum und die Kosten für die Wiederherstellung oder Reinigung, und/oder Verbrennungen des Fahrgastraums des Fahrzeugs, wenn es am Ende der Miete mit unauslöschlichen Flecken zurückgegeben wird, falls am Dach und am Kupplungssatz verursacht. Ist der durch die Repratur des Fahrzeuges entstandener Wert höher als die oben genannte Entschädigungsstrafe, muß der Kunde bei Eintritt des Schadens den hierfür erstellten Kostenvorschlag der mit dem Vermieter verbundenen Werkstatt entgegennehmen.

Art. 8 Diebstahl und/oder Unfall

Im Fall eines Diebstahls oder Raubes verpflichtet sich der Kunde eine förmliche Anzeige bei der zuständigen Behörde zu erstatten. Der Kunde ist auch verpflichtet dem Vermieter eine Kopie des Fahrzeugschlüssels, den Schlüssel der eventuell am Fahrzeug eingebauten Diebstahlsicherung und in seinem Besitz verbliebenen Unterlagen auszuhändigen, spätestens 24 Stunden nach dem Ereignis. Bei Nichtrückgabe aller Fahrzeugschlüssel an den Vermieter, außer bei nachgewiesenen Raub, dies stellt einen Verstoß gegen das vorher stehende dar und es wird dem Kunden der volle Wert des Fahrzeugs in Rechnung gestellt, anerkannt auf dem Wertmarkt der Automobilien. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Fall von Diebstahl oder Raub, unabhängig von den Verpflichtungen, die Kreditkarte belastet wird. Die in der Vertragsphase bereitgestellte, vereinbarte Summe, welche erst nach offizieller Übernahme der Verantwortung zurückerstattet wird. Es ist das Recht des Vermieters sich gegenüber den Kunden zuoffenbaren, falls der Versicherungsschutz nicht ausreicht um den Diebstahl oder den Raub direkt oder indirekt vom Kunden bestimmt oder begünstigt wurde. Im Fall eines Unfalls, den sie sofort mit dem gemieteten Fahrzeug beschafft haben, ist der Kunde verpflichtet den Vermieter innerhalb von 24 Stunden nach dem Ereignis zu benachrichten, mit erstellen und senden des C.A.I. Formulas. Bei nicht berechtigter Erfüllung der Melde-und Komunikationspflichten aller Haftungsbeschränkungen und/oder Ausschlüsse für Schaden, Diebstahl oder Raub zu gunsten des Kunden, verlieren ihre Wirksamkeit und somit haftet er für den Schaden des Vermieters. Wenn der Kunde den Vermieter das entsprechende Formula G.A.I. zur Verfügung stellt, hat er alle Teile korrekt ausgefüllt und es ist von der anderen Partei unterschrieben, mit klarer Übernahme der Verantwortung, geht der Selbstbehalt nicht zu Lasten des Kunden. Aufgrund der unvermeidbaren Versicherunds-und Verwaltungskosten muss jedoch der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 300,00€ + MWST. bezahlen. Das Gleiche wird auch beim Kauf von Gold-oder Platinum-Produkten angewendet.

Art. 9 Gebühren

Der Kunde ist verpflichtet den Vermieter zubezahlen:

  1. Die auf Grundlage in der Vertragsphase vorgelegten Tarife ermittelte Miete, bei der Mietung über einen Reiseveranstalter ist der Kunde in der Regel verpflichtet, die aus dem Mietsverhältnis geschuldeten Betrag gegenüber dem Vermieter zubezahlen,
  2. Erstattung der Kosten für die Bergung des Autos, daß nicht an dem im Vertrag angegebenen Ort zurückgegeben wurde;
  3. Die Höhe der Geldstrafen zu Lasten des Kunden bei Verstoß gegen die Strassenverkehrsordnung oder anderen Gesetzen, die der Kunde während der Mietzeit des Fahrzeugs begangen hat, zuzüglich Verwaltungskosten von 50.00€.; Autobahnmaut und Parkgebühren im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs durch den Kunden.
  4. Die Menge die benötigt wird, um den Benzintank wieder auf den Stand zum Zeitpunkt der Lieferung zu bringen;
  5. Kosten für die Restaurierung und/oder außerordentliche Reinigung des Fahrzeuginnenraums, wenn es am Ende der Miete mit nicht enfernbaren Flecken oder Verbrennungen zurückgegeben wird;
  6. Beträge die als Selbstbehalte bezeichnet werden, welche auf dem Mietvertrag festgehalten sind, in Zusammenhang mit Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs;
  7. Betrag, der einer anderen Dienstleistung entspricht, die der Kunde in Anspruch genommen hat;
  8. Jede andere Summe, die den Kunden auf der Grundlage dessen, was in diesen Bedingungen angegeben ist zusteht. Überschüssiger Kraftstoff wird dem Kunden nicht erstattet.

Art. 10 Vertrag im Namen und/oder für Rechnung Dritter und gesamtschuldnerisch haftend .

Wer den Mietvertrag unterschreibt mit Namen und für Rechnung eines Dritten, haftet mit diesen Angaben als Gesamtschuldner mit den Verpflichtungen, die im Mietvertrag selbst festgelegt sind. In jeden Fall ist der Kunde für die Handlungen und Unterlassungen aller Personen verantwortlich, die das Auto fahren. Alle weiteren berechtigten Kunden oder Fahrer sowie Kreditkarteninhaber Haften wie gewohnt für alle Verpflichtungen des Inhabers des Mietvertrags mit dem Vertrags geltenden Recht.

Art. 11 Datenschutz

Gemäß dem sogenannten GDPR 679/2016 erklärt der Kunde die Informationen über die Verarbeitung auf Personen bezogenen Daten erhalten und gelesen zu haben, die Clarent anvertraut wurden für die angeforderte Dienstleistung. Der Vermieter wird die auf Personen bezogenen Daten des Kunden gemäß des zur Zeit geltenden Datenschutzgesetzes bereitstellen, welches auf der Webseite verfügbar ist (www.clarent.it/privacy-policy-cookie-restriction-mode/)

  1. Ein mit Clarent verbundenes Unternehmen mit verbundener Partnerschaft ist auf das beschränkt, was für die Bereitstellung des Mietservice erforderlich ist;
  2. An Aufsichtsbehörden oder Komunen oder Unternehmen, die Parkhäuser verwalten;
  3. An Dritte, wie Rechtsanwälte oder Berater, die im Namen oder Aufrag von Clarent Kreditbetreibungen verwalten. Weiterhin erklärt der Kunde über die Speicherung seiner Personen bezogenen Daten informiert geworden zu sein.

Art. 12 Kündigungsklausel

Ausgenommen von Art. 1456 c.c. behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, wo der Kunde auch nur gegen eine der Klauseln verstoßen hat, welche im Mietvertrag angegeben sind oder eine dieser Bedingungen.

Art. 13 Deutung

Wenn eine der Bestimmungen des Mietbriefes oder des Vertrages und die allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig oder unwirksam erachtet werden, ganz oder teilweise in gleicher Weise angewendet, der Vertrag bleibt gültig und auch die übrigen Bestimmungen wirksam.

Art. 14 Übersetzung

In Fall von Zweifel oder unterschiedlicher Auslegung hat die italienische Version den Vorrang vor der englischen oder deutschen Version. Der auf der Webseite verfügbare englische und deutsche Text ist legentlich eine wörtliche Übersetzung

Art. 15 Anwendbares Recht und ausschließlicher Gerichtsstand

Das unterschriebene Mietverhältnis der Partei entstand ausschließlich nach italienischen Recht. Für alle Streitigkeiten, die mit der Anmietung des Fahrzeugs und/oder im Zusammenhang verbunden sind, sowie für alle Maßnahmen die zur Zwangseintreibung des vom Vermieter angesammeten Guthabens erforderlich sind , ist aussschließlich das Gericht von Messina zuständig, mit Außnahme der Art. 1469 bis c.c. des italienischen Zivilgesetzbuches.

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